Die Gemeinde Dernau plant eine großzügige Sportanlage/Fußballstadion mit Flutlicht weg vom Ahrufer auf die Höhe oberhalb der Weinberge.
Die angedachte Fläche für die neue Sportanlage wird von der Firma Otto vorübergehend als Lagerfläche genutzt und liegt in der Gemarkung Holzweiler.
Die Firma Otto hat einem geplanten Grundstückstausch zwischen Holzweiler und Dernau zugestimmt, sofern ihr ein Waldgrundstück in direkter Nachbarschaft des Stammsitzes an der K35 zur Verfügung gestellt wird, welches dann als gewerbliche Lagerfläche genutzt werden soll.
Es ist davon auszugehen, dass bei Zustandekommen des Grundstückstauschs ca. 1,5 ha Wald gerodet und der Untergrund entsprechend verdichtet wird.
Zu TOP 2 der Ortsbeiratssitzung am 23.02.2024 wurde zu diesem Thema von uns ein Beschlussantrag erarbeitet, der mit Hinweis auf den Naturschutz und den Hochwasserschutz im Einzelnen begründet, weshalb wir den angestrebten Grundstückstausch nicht befürworten können.
Unser Beschlussantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Einer kürzlich erschienenen Pressemitteilung (Blick Aktuell, Ausgabe 10/2024) ist zu entnehmen, dass am ehemaligen Standort der Sportanlage am Ahrufer nun zusätzlich zu den Tennisplätzen und dem Sportheim auch ein Fitnesspark, eine Boulebahn, ein Multifunktionsspielfeld und ein Bolzplatz errichtet werden sollen.
Es stellt sich die Frage, ob dann nicht gleich die gesamte Sportanlage wieder dort errichtet werden sollte. Durch bauliche Maßnahmen könnte u.E. auf einfache Weise erreicht werden, dass die Sportanlage nicht bei jedem Starkregen überschwemmt wird und trotzdem bei Bedarf als Retentionsfläche genutzt werden kann.
Sollte die dort zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreichend groß sein, ließe sich für die genannten kleineren Sport- bzw. Freizeitanlagen sicher ein anderer Standort in Dernau finden. Eindeutig erscheint jedenfalls, dass zu dem angedachten Standort im Vorranggebiet Landwirtschaft mindestens eine Planungsalternative auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Dernau besteht, nämlich am vorherigen Standort.
Die Tennisplätze und übrigen Sport- und Freizeitanlagen sollen später sicher als Begründung dafür dienen, dass es dann keinen alternativen Platz für ein Fußballfeld mehr gibt und die Voraussetzungen des notwendigen Zielabweichungsverfahrens somit erfüllt sind. Damit hätte man also eine tatsächlich vorhandene Planungsalternative für einen Sportplatz bewusst beseitigt. Natürlich kann es nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, vorsätzlich Umstände herbeizuführen, auf Grund derer dann eine Ausnahmeregelung für etwas greifen kann, was eigentlich verboten ist. Das wäre ja in etwa so, als würde man vorsätzlich jemanden bis zum Äußersten reizen, um sich nach der erwartbaren entsprechend heftigen Reaktion auf Notwehr zu berufen.
Der neue Fußballplatz wird dann vermutlich als “Argument” dafür angeführt werden, dass die temporäre Entlastungsstraße dann doch nicht zurückgebaut, sondern die Umgehungsstraße vollendet werden soll, da der Sportplatz doch schließlich erreichbar bleiben muss. Einmal mehr nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht.
Was die Nutzer des Sportplatzes, vor allem Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern davon halten, ständig den steilen Berg hinauf zu müssen, interessiert die Akteure dieses Vorhabens offenbar nicht so sehr.
Interessant ist auch, dass alle möglichen von der Flut schwer geschädigten Einrichtungen und Gebäude (wie auch das Sportheim) wieder aufgebaut oder an gleicher Stelle neu gebaut werden, die Gefahr einer erneuten Beschädigung bei künftigen Starkregenereignissen ausgerechnet für den Sportplatz angeblich aber zu hoch erscheint…