Während der Ortsbeiratssitzung am 31.10.2019 sorgte unter TOP 3 “Kreisverkehrsplatz am Haus Schönberg” der hierzu eingereichte Antrag für längere Diskussionen:
Realisierung des Kreisverkehrsplatzes (Verteilerkreis) am Haus Schönberg, Einmündung der K 34 in die B 257
Hintergrund:
Seit Jahrzehnten wird beklagt, dass an der Einmündung der K 34 in die B 257 schlimme Unfälle passieren. Selbst nach Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der B 257 lassen sich immer wieder brisante Situationen mit Beinah-Unfällen beobachten.
Der Ortsbeirat und die Gemeinde haben schon oft darauf gedrungen, diese Gefahrenstelle, z.B. durch einen Verteilerkreis zu entschärfen.
Wie bei einer Info-Veranstaltung am 13.11.2018 zur Ortsumgehung – Esch von Herrn Cornely (Leiter des LBM Cochem-Koblenz) erläutert wurde, hätte mit dem Bau des Verteilerkreises schon längst begonnen werden können: Seit 2016 sei die Planung fertig gestellt und auch die Finanzierung sei seitdem völlig geklärt. Man habe mit dem Bau nur deshalb nicht beginnen können, weil Grundstückseigentümer nicht verkaufen wollen.
Es ist demnach festzustellen, dass trotz des vorhandenen öffentlichen Interesses drei Jahre verstrichen sind, ohne ein Enteignungsverfahren für die wenigen zusätzlich erforderlichen Quadratmeter in die Wege zu leiten.
Beschlussantrag:
Diese Gefahrenstelle weiterhin einfach so hinzunehmen können wir nicht verantworten und stellen deshalb den dringenden Antrag, umgehend die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung des Kreisverkehrsplatzes am Haus Schönberg einzufordern bzw. durchzuführen.
Im Grunde waren sich alle Ortsbeiratsmitglieder einig, dass die Gefahrenstelle so bald als möglich durch die Realisierung eines Kreisverkehrsplatzes beseitigt werden sollte.
Herr Dreyer bestätigte zwar, dass die Ratsmitglieder bzgl. der Gefahrenbeseitigung auch aus seiner Sicht eine moralische Verantwortung hätten, wollte den Antrag aber nicht mit tragen.
Er wies darauf hin, dass es für den Verteilerkreis derzeit nur eine Entwurfsplanung gäbe und dass der Eigentümer grundsätzlich sehr wohl verkaufsbereit sei. Außerdem berichtete er, dass im Frühjahr 2020 für die geplante Ostumgehung eine nochmalige Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werde. Es würde wegen der Vielzahl an zu berücksichtigenden Einsprüchen und Forderungen ein erneutes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Bei einer Realisierung der Ostumgehung würden sich die Verkehrsflüsse ändern. Ein Verteilerkreis sei dann vielleicht nicht weiter erforderlich.
Frank Halfen gab zu Bedenken, dass es schon verwunderlich wäre, wenn bei der neuerlichen Kosten-Nutzen-Analyse sich der bisherige Wert von – 0,5 auf mehr als + 1 verbessern würde. Eine weitere Hürde auf dem Weg zur Realisierung der Ostumgehung wäre dann noch die Kommunalaufsicht, die feststellen müsste, dass hier gegen das in der GemO verankerte Sparsamkeitsprinzip als auch gegen das Ergiebigkeitsprinzip verstoßen wird. Sollte aber trotz alledem die Planung für die Ostumgehung fortgesetzt werden, würden etliche Jahre bis zur tatsächlichen Realisierung vergehen, in denen die Gefahrenstelle weiter bestehen bliebe.
Darüber hinaus sei festzustellen, dass selbst nach Realisierung der Ostumgehung gemäß VERTEC-Unterlagen immer noch 1.100 Kfz täglich die gefährliche Einmündung nutzen werden.
Andere Ratsmitglieder störten sich an dem unter den Erläuterungen zum Beschlussantrag aufgeführten Begriff “Enteignung”.
Nachdem dann noch weitere, formelle Bedenken des Ortsvorstehers ausdiskutiert waren, wurde der Beschlussvorschlag schließlich mit einer Enthaltung einstimmig angenommen.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung kam es zu einer regen Diskussion zum Thema Kreisverkehr und einer möglichen Enteignung. Ein Bürger warf Frank Halfen vor, nicht ausreichend informiert zu sein. Er selbst hätte weiterreichende Kenntnisse, die er mit dem Hinweis auf ihm vorliegenden Schriftverkehr begründete. Daraufhin vereinbarten Frank Halfen und Boris Zoons ein Treffen mit ihm, um diese Unterlagen einzusehen und über mögliche Lösungen zu diskutieren. Man wolle die Zusendung eines aktualisierten Plans zum Kreisverkehr vom LBM abwarten und sich dann zusammen setzen.
Derzeitiger Sachstand:
Ein aktueller Plan zum Kreisverkehrsplatz wurde uns vom LBM Cochem-Koblenz, Herrn Cornely, kürzlich zugesandt. Als ich gemäß o.g. Absprache telefonisch einen Termin für das Gespräch vereinbaren wollte, dem dieser Plan als Grundlage dienen sollte, hat der betreffende Mitbürger dieses in aller Deutlichkeit abgelehnt.
Wir bedauern diesen plötzlichen Stimmungsumschwung sehr.
Es bleibt zu hoffen, dass es doch noch zu diesem Gespräch kommt, um der Antwort auf die Frage näher zu kommen, weshalb in den vergangenen 3 Jahren kein Fortschritt auf dem Weg zu einer Realisierung des Kreisverkehrsplatzes erzielt wurde.