TOP2: Anträge zum Nachtragshaushalt 2020
In den vergangenen Jahren hatte der Ortsbeirat zum Nachtragshaushalt jeweils auf die nicht abgearbeiteten Punkte der Vorjahre verwiesen. Nun teilte die Verwaltung dem Ortsvorsteher mit, dass die Positionen jedes Jahr neu aufgeführt werden müssten. Wir sind erstaunt, dass die Gemeindeverwaltung darüber erst nach Jahren informiert.
TOP6: Verkehrsberuhigung K34 Ortseingang von Esch kommend
Der Ortsbeirat ist geschlossen der Meinung, dass an den Ortseingängen in Esch von Holzweiler kommend, in Esch von der B257 aus kommend, sowie in Holzweiler aus Esch kommend jeweils verkehrsberuhigende Maßnahmen installiert werden sollten. Die Gefahren und Belästigungen, die von zu schnell in die Dörfer einfahrenden bzw. schon im Dorf stark beschleunigenden ausfahrenden Fahrzeugen ausgehen, sollte dadurch minimiert werden.
TOP8: LTE-Sendemast der Telekom am alten „Sportplatz“ Holzweiler/Esch
Laut der Funktechnischen Begründung der Deutschen Telekom liegt in Holzweiler und Esch keine LTE-Versorgung vor. Es wurde dargestellt, dass die Behauptung völlig unzutreffend ist. Dabei wurde ausführlich die tatsächliche Versorgungssituation erläutert und die Ergebnisse von Messungen, die durch Ortsbeiratsmitglieder durchgeführt wurden, vorgestellt. Des Weiteren hat die Mehrheit des Ortsbeirates seine Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde den Ortsbeirat bei der Erteilung des Einvernehmens zum Bau des geplanten Betonmastes nicht einbezogen hatte.
Der Breitbandatlas des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur weist bzgl. der in den Haushalten zur Verfügung stehenden leitungsgebundenen Internetversorgung den Stand von vor 2010 auf. Die seither bestehende Versorgung durch die Firma bn:t mit schnellem VDSL ist hier nicht aufgeführt. Dabei heißt es auf der Internetseite des Ministeriums: "Als transparente Informationsquelle richtet sich der Breitbandatlas sowohl an Privathaushalte als auch an Entscheidungsträger in Verwaltung, Politik und Wirtschaft."
Bei unseren Messungen in allen drei Mobilfunknetzen haben wir festgestellt, dass Holzweiler und Esch entgegen der Behauptung der Telekom sehr wohl mit LTE versorgt ist. Selbst an schwierigen Stellen, an denen die Sichtverbindung zum entsprechenden Funkturm stark beeinträchtigt ist, empfingen wir in allen drei Mobilfunknetzen (Vodafone, Telefonica , Telekom) LTE-Signal.
Betrachtet man zusätzlich zu den Messwerten die zugehörigen Standorte der betreffenden Basisstationen, so stellt man fest, dass der Telefonica-Turm hinter Alteheck in Richtung Ahrtal für die LTE-Versorgung von Holzweiler/Esch sehr günstig positioniert ist. Auch die Telekom könnte demnach bei Mitnutzung des Telefonica-Turms unseren Bereich mit einem noch stärkeren LTE-Signal als bisher versorgen.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Bau eines weiteren Funkmastes keineswegs notwendig ist, um das in Esch und Holzweiler bereits heute vorhandene LTE-Signal der Deutschen Telekom noch einmal deutlich zu verstärken. Es reicht hierzu ganz einfach die Mitnutzung des Telefonica-Turms hinter Alte Heck.
Die von der Telekom vorgegebene Begründung für den Bau des Betonmastes am Sportplatz basiert auf falschen Behauptungen in der Funktechnischen Begründung der Telekom. Bürger, Gemeindeverwaltung und Kreis werden damit getäuscht. Es wird kein weiterer Funkturm zur LTE-Versorgung benötigt und damit auch kein neuer Standort für das Abbrennen des Martinsfeuers.
Leider haben nicht alle Ortsbeiratsmitglieder dafür gestimmt, dass eine fachliche und unabhängige Prüfung dieses Vorschlags durchgeführt werden sollte.
Auch wollten nicht alle Ortsbeiratsmitglieder ihr Bedauern darüber bekunden, dass ihnen vor Entscheidung des Bauausschusses nicht ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, dieses Thema eingehend zu beraten.
TOP 9: Umbau des Feuerwehrgerätehauses Esch
Gemäß unserer hier einsehbaren, im Dezember der Freiwilligen Feuerwehr zugesendeten E-Mail, in der wir Vorschläge zur Schaffung des benötigten Platzbedarfs der Löschgruppe Holzweiler/Esch machten, haben wir unseren leicht überarbeiteten Entwurf bei der Ortsbeiratssitzung ausführlich vorgestellt. Während der Ortsbeiratssitzung wurde von Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Grafschaft vorgebracht, dass unser Entwurf nicht der entsprechenden DIN entspricht. Weiter hieß es, dass die beiden Fahrzeuge am vorhandenen Standort vor dem Gerätehaus nicht abgestellt werden können, ohne den Straßenverkehr zu behindern und dass es keine Parkplätze für die im Alarmfall anrückenden Kameraden gäbe. Darüber hinaus seien von der Fahrzeughalle räumlich getrennte Umkleidebereiche, Toiletten und Duschen, jeweils für Männer und Frauen erforderlich.
Trotz der folgenden während der Sitzung gezeigten Entwürfe wurde unser Antrag auf Prüfung der Machbarkeit unserer Vorschläge mehrheitlich abgelehnt. Dabei hatten wir ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Befürwortung einer solchen Prüfung keine Abstimmung gegen den bisherigen Plan bedeute, sondern lediglich festgestellt werden sollte, ob es zum Neubau auf bisherigen Ackerflächen im Landschaftsschutzgebiet umweltfreundliche Alternativen gibt, die die Überschwemmungsgefahren bei Starkregen nicht durch zusätzliche Versiegelungen erhöhen.
Unsere vorgebrachten Gegenargumente, dass eine DIN grundsätzlich keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung ist und auch laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung) von den Empfehlungen abgewichen werden kann, konnten weder die übrigen Ortsbeiratsmitglieder noch die teilnehmenden Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr überzeugen. Auch unsere Hinweise, dass unser Entwurf die empfohlenen Sicherheitsabstände einhält und auch die Parkplätze für die Kameraden möglicherweise ja in ausreichender Anzahl geschaffen werden könnten, schienen keine Einsicht zu bewirken.
Bemerkenswert ist, dass auch bei den Plänen zum Neubau im Landschaftsschutzgebiet sowohl in Bezug auf die Stellplatzgrößen als auch was getrennte Umkleideräume für Frauen und Männer angeht, von der angeführten DIN abgewichen wird. Im Übrigen entspricht kein einziges der insgesamt 10 Feuerwehrhäuser der Grafschaft vollständig der genannten DIN.