Was macht eigentlich der Ortsbeirat?
Der Ortsbeirat soll Vorschläge zu den Belangen des Ortsbezirks erarbeiten, darüber beraten und entsprechende Beschlüsse fassen. Ihm steht in allen den Ortsbezirk berührenden wichtigen Fragen ein Anhörungsrecht vor der Beschlussfassung des Gemeinderates zu. Entscheidend sind am Ende aber allein die Beschlüsse des Gemeinderates.
Der Ortsvorsteher ist automatisch gleichzeitig auch Ortsbeiratsvorsitzender. Als solcher leitet er die Ortsbeiratssitzungen. Er vertritt die Belange des Ortsbezirks, also die demokratischen Beschlüsse des Ortsbeirates, gegenüber Gemeinderat und Verwaltung.
Als Ortsvorsteher kann er entweder gleichzeitig Ortsbeiratsvorsitzender und gewähltes Ortsbeiratsmitglied oder nur Ortsbeiratsvorsitzender sein.
In den meisten Fällen treten die Kandidaten für die Wahl als Ortsvorsteher auch als Kandidat für die Wahl des Ortsbeirates an und treten im Falle ihrer Wahl als Ortsvorsteher dann als gewähltes Ortsbeiratsmitglied zurück. In diesem Fall rückt ein Kandidat des entsprechenden Wahlvorschlages als Ortsbeiratsmitglied nach. Der Ortsbeirat besteht für unseren Ortsbezirk dadurch dann nicht nur aus sieben sondern acht stimmberechtigten Personen, nämlich aus den sieben gewählten Ortsbeiratsmitgliedern und zusätzlich dem Ortsvorsteher als Vorsitzenden.
Aus dem Rücktritt als gewähltes Ortsbeiratsmitglied und der Aufgabe die Sitzungen zu leiten, ergibt sich die logische Konsequenz einer gewissen Zurückhaltung bei der Beratung und Beschlussfindung zu den Inhalten der anstehenden Tagesordnungspunkte. Als Leiter sollte er die Zusammenarbeit des Ortsbeirates bei den Beratungen der anliegenden Themen fördern.
Ein Bemühen, ihm oder seiner Partei unliebsame Positionen zu unter- und persönliche bzw. Partei-Ansichten durchzudrücken, wird seiner Aufgabe als Sitzungsleiter sicher nicht gerecht.